Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Mieten oder Wohnen im Wohnpark Beim Meilenstein haben, dann finden Sie hier Antworten. Wir haben hier für Sie die häufigsten Fragen zusammengestellt. Sollten Sie hier keine passende Antwort gefunden haben, kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular.

Wie und wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein kann man beim zuständigen Sozialamt oder Wohnungsamt beantragen. Erscheinen Sie zu einem vereinbarten Termin mit allen notwendigen Unterlagen, kann der Wohnberechtigungsschein unter Umständen sofort erteilt werden.

Bringen Sie in jedem Fall folgende Dokumente mit:

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein (steht häufig als PDF-Dokument auf der Webseite der Behörde zum Download bereit) Wohnberechtigungsschein beantragen (WBS) - Dienst Einstiegsseite - Schleswig-Holstein-Service
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen innerhalb der letzten 12 Monate (Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide, Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen oder sonstige)
Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Die Untervermietung ist durch den Vermieter zu genehmigen und kann zum Beispiel bei Überbelegung der Wohnung abgelehnt werden. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnungskündigung das Untermietverhältnis ebenfalls endet.

Sind Haustiere erlaubt?

Die Haltung von Kleintieren wie Fische, Hamster oder Vögel ist erlaubt und nicht genehmigungspflichtig. Bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen ist eine Haltungserlaubnis erforderlich.

Hier können Sie sich die Haltungserlaubnis herunterladen.

Kann ich Um- oder Einbauten in meiner Wohnung vornehmen?

Bauliche Veränderungen der Mietsache (z.B. Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden, Erstellen von Mauerdurchbrüchen, Verlegung von Laminat) dürfen Sie grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs. Die von Ihnen vorgenommenen Veränderungen sind in aller Regel bei der Beendigung Ihres Mietvertrages fachgerecht auf eigene Kosten zurückzubauen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Schäden, die durch die baulichen Veränderungen entstehen könnten, haften.

Wo muss ich Strom und Heizung anmelden?

Für Strom und Heizung müssen Sie einen individuellen Vertrag mit den Strom- und Wärmelieferanten abschließen, der unabhängig von den Verträgen mit der Wohnpark Beim Meilenstein Vermietungsgesellschaft GmbH & Co. KG ist. Den Stromanbieter können sie frei wählen. Die Heizung wird in den Wohnungen von der Hanseatische Energie & Service GmbH & Co. KG betrieben und somit sind diese Ihre Ansprechpartner für den Liefervertrag für die Wärme.

Wie hoch ist die Kaution?

Die Kaution beträgt drei Nettokaltmieten.

An wen muss ich mich bei einem Schaden in der Wohnung wenden?

Bei dringenden Notfällen rufen Sie uns bitte direkt (innerhalb und außerhalb unserer Geschäftszeiten) unter 0451 69303-17 an. Zu dringenden Notfällen zählen Stromausfall, Heizungsausfall, Rohrbruch und -verstopfung sowie Sturmschäden.

Allgemeine Notrufnummern:

110 (Polizei)

112 (Feuerwehr)

112 (Rettungsdienst)

Bei einem Schaden in Ihrer Wohnung füllen Sie bitte die Schadensmeldung aus und wir kümmern uns schnellstmöglich darum.