Hausordnung

1. Ruhezeiten und Lärmvermeidung:

  • 1.1. Jeder Mieter/jede Mieterin hat daran mitzuwirken, dass vermeidbarer Lärm in der Wohnung, im Haus, im Hof und auf dem Grundstück unterbleibt.
  • 1.2. In den Zeiten zwischen 13.00 bis 15.00 Uhr sowie zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr ist besondere Rücksicht geboten. Während der Ruhezeiten sind Radios, Fernseher, CD-Player etc. mit Zimmerlautstärke zu nutzen.
  • 1.3. In der Zeit der Mittagsruhe (13.00 bis 15.00 Uhr) und zwischen 19.00 Uhr 8.00 Uhr ist das Spielen von Instrumenten grundsätzlich untersagt. In den anderen Zeiten darf nicht länger als zwei Stunden am Tag musiziert werden.
  • 1.5. An Sonn- und Feiertagen sind die Ruhezeiten ganztägig.
  • 1.4. Bei Feiern aus besonderem Anlass sollten alle Mitbewohner rechtzeitig informiert werden.

2. Sicherheit:

  • 2.1. Haustüren, Kellereingänge und Hoftüren sind in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr aus Sicherheitserwägungen immer geschlossen zu halten. Die Fluchtwege (Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure) sind grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen sind Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühle, soweit durch diese keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
  • 2.2. Während der kalten Jahreszeit sind Fenster im Keller, auf dem Speicher sowie im Treppenhaus geschlossen zu halten. Bei Regen und Unwetter sind Dachfenster zu verschließen und zu verriegeln.
  • 2.3. Soweit dies für die Bewohner des Hauses erkennbar ist, sind Undichtigkeiten und sonstige Mängel an den Gas- und Wasserleitungen sofort an das zuständige Versorgungsunternehmen und den Vermieter zu berichten. Wird Gasgeruch in einem Raum bemerkt, darf dieser nicht mit eingeschaltetem Licht betreten werden. Elektrische Schalter sind nicht zu betätigen. Die Fenster sind zu öffnen, der Hauptabsperrhahn ist sofort zu schließen.
  • 2.4. Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet. Hierfür steht ggf. eine geeignete Fläche in der Nähe des Gebäudes zur Verfügung.
  • 2.5. Das Lagern von feuergefährlichen, leicht entzündbaren sowie Geruch verursachenden Stoffen im Keller oder auf dem Dachspeicher ist untersagt.

3. Reinigung:

  • 3.1 Haus und Grundstück sind in einem sauberen und reinen Zustand zu erhalten.
  • 3.2. Der Vermieter stellt einen Reinigungsplan, nach dem die Mieter abwechselnd die gemeinschaftlich genutzten Flächen säubern müssen. Hierzu gehören Flure, Treppen, Fenster und Dachbodenräume sowie Zugangswege zum Haus, der Hof und Bürgersteige vor dem Haus sowie der Abstellplatz der Mülltonnen.
  • 3.3. Beim Gießen von Blumen auf Blumenbrettern und in Blumenkästen auf dem Balkon und auf der Fensterbank ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht an der Hauswand her- unterläuft und auf die Fenster und Balkone anderer Mieter tropft.

4. Müll:

  • 4.1. Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen und Container entsorgt werden. Sondermüll und Sperrgut müssen nach Vorschriften der Stadt gesondert entsorgt werden und gehören nicht in die hauseigenen Mülltonnen.
  • 4.2. Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.

5. Lüften & Rauchen:

  • 5.1 Die Wohnung ist auch in der kalten Jahreszeit ausreichend durch Öffnen der Fenster zu lüften. Hat die Wohnung Fenster zum Treppenhaus hin, so dürfen diese nicht zur Entlüftung genutzt werden.
  • 5.2 Das Rauchen im Treppenhaus, in den Fluren sowie im Keller ist untersagt.

6. Fahrzeuge:

  • 6.1. Auf dem Hof, den Gehwegen und der Grünfläche ist das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen untersagt.
  • 6.2. Ölwechsel und Reparaturen von motorisierten Fahrzeugen sind auf dem Grundstück und Innenhof nicht gestattet.
  • 6.3. Beim Befahren der Garageneinfahrten und der Parkplätze ist grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.
  • 6.4. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Fahrradständern sowie im Fahrradkeller abgestellt werden.

7. Kinder:

  • 7.1. Den Spielbedürfnissen von Kindern ist in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Aus Sicherheitsgründen dürfen sie sich jedoch nicht im Keller, in der Tiefgaragen oder ähnlichen Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
  • 7.2. Das Spielen im Innenhof sowie auf den zum Haus gehörenden Grünflächen ist gestattet. Zelte und Planschbecken dürfen aufgestellt werden, sofern dies die Mitmieter weder belästigt noch zu einer Schädigung der Anlage führt.
  • 7.3. Kinder und deren Eltern haben den Innenhof, die Grünflächen und den Spielplatz nach Nutzung sauber zu halten. Nach Beendigung des Spielens sind die Flächen ordentlich zu hinterlassen.

8. Haustiere:

  • 8.1. Haustiere sind grundsätzlich gestattet. Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese nicht unbeaufsichtigt in den öffentlichen Bereichen sind.
  • 8.2. Die Besitzer sind dazu aufgefordert durch ihre Haustiere entstandene Verunreinigungen umgehend zu entfernen.
  • 8.3. Die Tiere sind auf den Spielplätzen der Hausanlage nicht gestattet.

9. Waschordnung

  • 9.1. Die gemeinschaftlich nutzbare Wäscheküche sowie der Trockenspeicher/-keller sind in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Die Waschmaschine und der Wäschetrockner sind sauber zu halten.
  • 9.2. In den Wohnungen sind Wäschetrockner ausschließlich bei ausreichender Belüftung und Beheizung gestattet. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Schimmelschäden entstehen.

10. Gewerbliche Nutzung

Die gewerbliche Nutzung der Mieträume ist nicht gestattet.

11. Missachten der Hausordnung

Bei Missachtung und Verstoß gegen die Hausordnung erhält der Mieter vom Vermieter eine Abmahnung. Bei mehrfacher Abmahnung ist es dem Vermieter gestattet, den Mieter fristlos zu kündigen.

12. Änderungsrecht

Die vorliegende Hausordnung darf nach Ermessen des Vermieters geändert werden.